Keine vorzeitigen Ausgleichsmaßnahmen für die zweite Rheinbrücke

Antrag

Solange nicht klar ist, ob die zweite Rheinbrücke gebaut wird, stellt die Stadtverwaltung für dieses Vorhaben keine städtischen Grundstücke für bauliche Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung.

Sachverhalt/Begründung

Eine zweite Auto-Rheinbrücke ist für den Fernverkehr nicht notwendig, würde die Verkehrsbelastung von Karlsruhe deutlich erhöhen und inklusive der Anbindungen an andere Straßen wertvolle Grünzonen vernichten. Deshalb laufen derzeit Klagen der Stadt Karlsruhe und der Naturschutzverbände gegen diese Baumaßnahme. Solange darüber nicht entschieden ist, bleibt offen, ob diese Brücke je gebaut wird.

Für das Vorhaben wären vielfältige Maßnahmen als Ausgleich für die dadurch verursachten Eingriffe in die Natur notwendig. Für einige davon müssten städtische Flächen in Anspruch genommen werden. Solche Maßnahmen dürften jetzt bereits ergriffen werden, weil die laufenden Klagen keine aufschiebende Wirkung haben.

Wir meinen aber: Solange über den Bau nicht entschieden ist, sollten keine größeren vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen stattfinden. Mit „größeren“ ist gemeint, dass das Aufhängen von Nistkästen oder ähnliche kleinere Maßnahmen kein Problem darstellt. Aber weitergehende Maßnahmen lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt ab, weil sie neben der gewollten positiven Wirkung auch immer negative Effekte mit sich bringen.

Zudem werden diese städtischen Flächen zum Ausgleich anderer Projekte benötigt, für die dann jedoch eventuell andere Ausgleichs-Maßnahmen erforderlich würden.

Unterzeichnet von:

Johannes Honné, Christine Weber, Tim Wirth

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 14.05.2019
Antrag wurde ohne Beratung in den Planungsausschuss verwiesen und wird im Spätjahr 2019 erneut zur Abstimmung gestellt.

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