Kommunale Ermessensspielräume im Aufenthaltsrecht, insbesondere für junge Geflüchtete in Ausbildung

Anfrage:

  1. Unter welchen Bedingungen erhalten junge Geflüchtete in Karlsruhe, die Inhaber*innen einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind, eine Ausbildungserlaubnis zum Zwecke der Berufsausbildung bzw. bei welchen Fallkonstellationen wird diese verweigert?
    Gibt es bereits strukturelle Überlegungen, jungen Geflüchteten den Zugang zur sowie den Verbleib in Ausbildung zu erleichtern?
  2. Kann die Stadt mit einer klaren Positionierung gegenüber dem Land darauf einwirken, dass mehr Rechtssicherheit geschaffen wird für Menschen, die trotz ihrer Integrationsleistungen teils jahrelang im Schwebezustand leben und ständig mit Abschiebung rechnen müssen?
  3. Wie sieht der Informationsaustausch und die Abstimmung zwischen Ausländerbehörde und Regierungspräsidium aus?
    Könnte diese im Sinne der Geflüchteten und der Betriebe auf Basis eines einheitlicheren Vorgehens optimiert werden?
  4. Hat die Stadt die Möglichkeit, wichtige berufsvorbereitende Maßnahmen wie die Einstiegsqualifizierung „unter Schutz zu stellen“, damit diese, im Hinblick auf den Ausbildungserfolg zielführende, Möglichkeit häufiger genutzt wird?
    Welche weiteren Maßnahmen könnte die Stadtverwaltung ergreifen, um mehr jungen Geflüchteten eine berufliche Ausbildung zu ermöglichen?

Sachverhalt/Begründung

Junge Geflüchtete sowohl im Status der Gestattung wie der Duldung treffen auf unterschiedliche aufenthaltsrechtliche Hürden, die den Einstieg (und den Verbleib!) in eine duale Ausbildung, den sich Wirtschaft und Geflüchtete erhoffen, verhindern. Erschwerend kommt auf der Ebene des kommunalen Handels mangelnde Transparenz der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Handlungsspielräume hinzu (Stichwort Ausbildungsduldung).

Gemäß der Fortschreibung des Karlsruher Integrationsplanes, die im September 2018 mit einer breiten Gemeinderatsmehrheit beschlossen wurde, hat die Kommune „die Möglichkeit, ihre Ermessensspielräume auszuschöpfen und gemeinsam mit der Wirtschaft die Haltung zu kommunizieren, jede Jugendliche, jeden Jugendlichen sowie alle jungen Erwachsenen unabhängig von der rechtlichen Bleibeperspektive bedarfsgerecht zu fördern, in Ausbildung zu bringen und dafür geeignete Konzepte zu entwickeln. Die Jugendlichen sind die Fachkräfte von morgen.“ (siehe S. 23 der Leitlinien: https://web6.karlsruhe.de/Gemeinderat/ris/bi/getfile.php?id=604715&type=do&).

Unterzeichnet von:

Dr. Iris Sardarabady                   Michael Borner                         Aljoscha Löffler                 Renate Rastätter                     Verena Anlauf

Die Anfrage wird unter TOP 39 der Gemeinderatssitzung vom 19. November 2019 behandelt.
Stellungnahme der Stadtverwaltung und Protokoll

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