GRÜNE zum Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Ein Etappensieg für die sozialen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger

Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als einen Etappensieg für die sozialen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger. Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, werden damit endlich besser vor drastischen Kürzungen ihrer Existenzsicherung geschützt. Allein in Karlsruhe betrifft dies ca 4.000 Personen.

Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion thematisierte bereits Anfang des Jahres, dass in Karlsruhe im Jahr 2018 im Jahresdurchschnitt über 550 erwerbstätige Empfänger*innen von Hartz-IV-Leistungen von Kürzungen betroffen waren. „Darunter waren rund 150 Familien mit Kindern; knapp 50 Personen wurden sogar voll sanktioniert. Sie erhielten also lediglich noch Lebensmittelgutscheine. Mit weniger als dem Minimum zu leben heißt, bei Grundbedarfen wie Nahrung oder Kleidung sparen zu müssen“, so der sozialpolitische Sprecher der Fraktion Michael Borner.

Verena Anlauf, sozial- und jugendpolitische Sprecherin ergänzt: „Es müssen andere Mittel gefunden werden, um Zugang zu diesen Familien zu erhalten. Kinder sollten nicht darunter leiden, wenn ihre Eltern z.B. Termine beim Jobcenter versäumt haben. Statt Kürzungen befürworten wir, dass in solchen Fällen geklärt wird, warum von den Familien Termine nicht wahrgenommen werden. Die Erfahrung zeigte auch, dass einige der sanktionierten Personen an psychischen Erkrankungen leiden bzw. alkohol- oder drogenabhängig sind. Bei diesen Menschen besteht die Gefahr, dass sie sich bei Sanktionen noch stärker zurückziehen und noch weniger offen dafür sind, Hilfe anzunehmen.“

Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion erwartet nun vom Jobcenter Stadt Karlsruhe, dass dessen Mitarbeiter*innen ihren Ermessungsspielraum nutzen und keine Sanktionen verhängen, wenn dies im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führt.

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