Ergänzungsantrag zu TOP 19 der Gemeinderatssitzung am 18.02.2020: Südumfahrung Hagsfeld

Antrag:

  1. Die Verwaltung reicht zum Planfeststellungsverfahren die Lärmemissionen für den Stadtteil Hagsfeld für den Analysefall, den Planungsnullfall und den Planfall mit Umfahrung ein.
  2. Die Verwaltung erarbeitet im Planfeststellungsverfahren die Verkehrs- und Lärmbelastungen für einen neuen Planungsnullfall und Planfall mit Umfahrung gemäß der Landesziele “Ein Drittel weniger Kfz in den Städten” und “Jedes dritte Auto fährt elektrisch”.
  3. Die Verwaltung skizziert die notwendigen planerischen und ggf. weiteren Maßnahmen, mit denen die unter 3. genannten Landesziele stadtweit erreicht werden können.
  4. Die Verwaltung skizziert Maßnahmen, wie die heutigen Schleichverkehre durch die benachbarten Stadtteile Waldstadt, Rintheim und Oststadt unabhängig von einer Umfahrung reduziert werden können.

Sachverhalt/Begründung

Die Bürger*innen in Hagsfeld beklagen sich unter anderem über die Lärm- und Abgasbelastung durch den motorisierten Verkehr im und durch den Stadtteil. In den bisherigen Unterlagen sind lediglich die verpflichtenden Lärmuntersuchungen für die neu zu planende Straße durchgeführt worden. Damit ist keinerlei Aussage getroffen worden, ob und in welchem Umfang die Menschen in Hagsfeld denn tatsächlich entlastet werden würden.

Nach dem Bürger-GIS (Geo-Informations-System) der Stadt Karlsruhe werden tagsüber maximal 75 dB(A) und nachts maximal
65 dB(A) auf den betroffenen Straßen in Hagsfeld erreicht. Eine Reduktion des Kfz-Verkehrs sogar um ca. 30% würde in diesen Bereichen eine Reduktion des Lärms um weniger als 2 dB(A) bewirken (vgl. Lärmrechner des VCD unter https://www.vcd.org/themen/verkehrslaerm/online-laerm-rechner/ ), was deutlich unter der Wahrnehmungsschwelle einer Änderung von 3 dB(A) liegen würde.

Den Bürger*innen in Hagsfeld wäre also durch die Umfahrung nicht geholfen. Daher ist es geboten, dass die Stadtverwaltung eine tiefergehende Berechnung durchführt, um dies für die konkreten Gegebenheiten darzustellen. Weiterhin ist für den Planungsnullfall ein gänzlich anderer Prognosehorizont anzunehmen, dies fordert auch das Regierungspräsidium von der Stadt Karlsruhe. Die Stadt ist gesamthaft gefordert, den Anteil des Kfz-Verkehrs in der Stadt zu reduzieren. So wird es in der Studie der Baden-Württemberg-Stiftung dargestellt, deren Ergebnisse auch das Landesverkehrsministerium in seine Zielsetzungen für die Mobilität in den Städten hat einfließen lassen (siehe Studie Baden-Württemberg-Stiftung und Ziele des VM BW). Dieser Prognosehorizont umfasst einerseits eine Reduktion des gesamten Kfz-Verkehrs. Dabei hat die Stadt insbesondere die Verantwortung und die Handlungsmöglichkeiten, auf den Ziel- und Quellverkehr einzuwirken. Dieser macht im Stadtteil Hagsfeld nach den dargelegten Verkehrsuntersuchungen mit ca. 80% einen bedeutenden Anteil aus. Andererseits ist auch die Elektromobilität im Straßenverkehr zu berücksichtigen. Gerade bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h oder gar 30 km/h ist der Anteil des Motorlärms im Vergleich zu den Fahrgeräuschen (Rollgeräusch und aerodynamische Geräusche) maßgebend. Elektroautos erzeugen zudem lokal keine Abgase, was sich positiv auf das direkte Lebensumfeld der Menschen auswirkt.

Zu guter Letzt ist von der Verwaltung darzustellen, wie sie mit dem gleichen oder sogar geringeren finanziellen Aufwand wie bei der Umfahrungslösung gleichwertige oder sogar weitergehende Lösungen für Hagsfeld und die umliegenden Stadtteile schaffen könnte.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Johannes Honné

Der Tagesordnungspunkt wurde vom Oberbürgermeister in die Gemeinderatssitzung am 24. März verschoben

Der Antrag wurde unter TOP 10.3. der Gemeinderatssitzung am 30. Juni 2020 beraten

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