Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Ahaweg 4 – 8: Majolika-Gelände

Änderungsantrag zu TOP 11.1 der Gemeinderatssitzung am 30. Juni 2020

Antrag:

In den Planungszielen (S. 4) wird der folgende Absatz ersetzt:


„Neben der Herstellung von Erschließungs- und Parkierungsflächen hat auch die Anlage von Grünflächen, fußläufigen Verbindungen zu den in der Umgebung bestehenden Infrastruktureinrichtungen und die landschaftsgerechte Einbindung der Anlagen eine hohe Priorität. Die angrenzenden Naturschutzzonen und ihre Besonderheiten sind bei den verschiedenen Planungsüberlegungen zu beachten.“

durch:

„Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass der besondere Charakter der Umgebung vollständig gewahrt bleibt, der sich aus dem Wald mit Schutzgebietstatus und Schlosspark mit seiner höchsten Bedeutung als Kulturdenkmal und Erholungsort für Bürger*innen und Gäste ergibt. Bei der Herstellung von Erschließungs- und Parkierungsflächen muss daher die Planung so ausgestaltet werden, dass eine Erhöhung des motorisierten Verkehrs zur und von dem Gebiet der Majolika über den Ahaweg oder über andere mögliche Zuwegungen vollständig vermieden wird. Die Anlage von Grünflächen, fußläufigen Verbindungen zu den in der Umgebung bestehenden Infrastruktureinrichtungen und die landschaftsgerechte Einbindung der Anlagen hat eine höhere Priorität. Die angrenzenden Naturschutzzonen und ihre Besonderheiten sind bei den verschiedenen Planungsüberlegungen zu beachten.“

Sachverhalt/Begründung

Begründung erfolgt mündlich

Unterzeichnet von

Dr. Clemens Cremer       Aljoscha Löffler        Renate Rastätter             Christina Bischoff

Der Änderungsantrag wurde am 30.06.2020 bei der Gemeinderatsberatung unter TOP 11.1 mehrheitlich abgelehnt.
Wir werden das Anliegen weiter im Auge behalten!

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