Sondernutzung öffentlicher Flächen ohne Gebühren über März 2021 hinaus

In einem Schreiben an Oberbürgermeister Mentrup setzt sich die Grüne Gemeinderatsfraktion dafür ein, dass Einzelhandel und Gastronomie im gesamten Jahr 2021 von Gebühren für eine Sondernutzung im öffentlichen Raum befreit sind.

Im Dezember 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, dass diese Gebühren bis Ende März 2021 nicht erhoben werden. „Nun zeigt sich jedoch, dass dies wegen der Schließung der Geschäfte wegen des Corona-Lockdowns kaum wirksam sein wird“, so Zoe Mayer, Fraktionsvorsitzende und Mitglied im Ausschuss für Wirtschaftsförderung. „Vielmehr wird wohl erst im Lauf des Frühjahrs eine allgemeine Öffnung wieder möglich sein – und dann benötigen Einzelhändler*innen und Gastronom*innen alle denkbare Entlastungen und Unterstützung.“

Die Grünen möchten, dass das Karlsruher Stadtgebiet schnell wieder zu einem attraktiven und belebten öffentlichen Raum wird, wenn die Corona-Maßnahmen dies erlauben: „Die Stadt kann mit einem solchen Gebührenverzicht dazu spürbar beitragen!“.

Hintergrund:
Laut Sondernutzungsgebührensatzung bezahlen Einzelhändler*innen für Auslagen oder Aufsteller auf dem Gehweg eine Sondernutzungsgebühr ebenso wie Gastronom*innen für Außenbestuhlungen.
Diese wurde vom Gemeinderat Mitte Dezember 2020 bis Ende März 2021 ausgesetzt (siehe https://web3.karlsruhe.de/Gemeinderat/ris/bi/vo0050.php?__kvonr=40491&voselect=5675).

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