Warmes Essen für alle zum Bildungspaket berechtigten Kinder

Antrag – zur Beratung im Gemeinderat
  1. Die Stadtverwaltung entwickelt ein Konzept, wie sichergestellt werden kann, dass Kinder von Bildungs- und Teilhabeberechtigten (BuT) Familien regelmäßig ein warmes Mittagessen erhalten solange Schulen (Kindertagesstätten und Tagespflegeangebote) pandemiebedingt geschlossen sind oder entsprechende Mittagessensangebote situationsbedingt ausgesetzt werden.
  2. Um dieses Ziel zügig zu erreichen, prüft die Stadtverwaltung verschiedene Alternativen, zum Beispiel:
  • die Möglichkeit, über Zusteller*innen, städtische Angestellte und ehrenamtliche Netzwerke die Speisen zumindest an einigen Wochentagen direkt nach Hause zu liefern.
  • die Möglichkeit, die Speisen an zentralen Orten von den Berechtigten abholen zu lassen.
  • die Frage, ob es machbar ist, das Geld für die Mittagessenverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket direkt an die Familien bar oder in Form von Gutscheinen auszuzahlen.
Begründung/Sachverhalt

Auch unter den Bedingungen von Corona soll die Verpflegung bedürftiger Kinder mit einem warmen Mittagessen ermöglicht werden. Bei vielen Kindern aus armen Haushalten entfällt die warme Mahlzeit solange sie wegen der Quarantäne daheim lernen.

Das besagt auch das Sozialschutzpaket 1 der Bundesregierung: „Warmes Mittagessen trotz pandemiebedingter Schließungen: Für Kinder aus bedürftigen Familien ist das warme Mittagessen in Schule oder Kita dank der angepassten Leistungen für Bildung und Teilhabe gesichert. Damit sie in der aktuellen Situation mit Schließungen oder nur eingeschränktem Betrieb nicht darauf verzichten müssen, können die Kommunen das Mittagessen den Kindern nun auch flexibel auf anderen Wegen bereitstellen, wie z. B. durch Lieferung nach Hause oder zur Abholung.“ (www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Sozialschutz-Paket/sozialschutz-paket.html)

Die Diakonie Deutschland weist darauf hin (https://www.diakonie.de/pressemeldungen/ohne-schule-kein-mittagessen-essensgeld-fuer-beduerftige-kinder-direkt-auszahlen), dass der vorgesehene Betrag für das Schulessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket leistungsberechtigte Kinder im Lockdown gar nicht mehr erreicht. Deshalb sollte dieser Betrag möglichst unbürokratisch bei den Kindern ankommen, entweder als finanzieller Ausgleich bei den Familien oder in Form von alternativen Formen des Essensangebotes.

Das Beispiel der Stadt Bruchsal zeigt, dass Essenslieferungen an Kinder armer Familien auch einen weiteren Vorteil haben: Die Kinder können diesen regelmäßigen Kontakt zu anderen Erwachsenen oder sogar pädagogischen Fachleuten nutzen, um eventuelle Nöte zu artikulieren. (https://landesfamilienrat.de/warmes-essen-fuer-kinder-im-lockdown/)

Unterzeichnet von:

Verena Anlauf, Michael Borner, Aljoscha Löffler

Jorinda Fahringer, Benjamin Bauer, Renate Rastätter,

Dr. Iris Sardarabady

Der Antrag wurde im Gemeinderat am 23.02.2021 behandelt.

Die Stadtverwaltung hat ein Gutscheinsystem eingerichtet: Die betroffenen Familien erhalten während der Zeit ohne Schüler-Mittagessen pro Kind viermal im Monat 25 Euro und können damit in Restaurants und im Einzelhandel Lebensmittel oder Mahlzeiten kaufen.

Verwandte Artikel