Fahrradabstellanlagen in innerstädtischen Wohngebieten

Antrag zur Vorberatung im Fachausschuss

Fahrradabstellanlagen in innerstädtischen Wohngebieten

  1. Die Verwaltung erfasst die Anzahl der Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum im Stadtgebiet. Dabei stellt sie dar, in welchen Gebieten/Straßen eine Parkraumbewirtschaftung erfolgt.
  2. Es werden zunächst in den innerstädtischen Wohngebieten von den Kfz-Stellplätzen 5 bis 10% in Flächen für Fahrradstellplätze umgewandelt, je nach erwartetem Bedarf. Die Verwaltung prüft dabei auch, wie durch die Anordnung von Radabstellanlagen gleichzeitig die Sicherheit und der Komfort für Fußgänger*innen verbessert werden kann.
  3. Die Verwaltung prüft darüber hinaus Möglichkeiten, wie zusätzlich Fahrradboxen oder Häuschen für das Abstellen hochwertiger Fahrräder (Lastenräder, E-Bikes) errichtet werden können. Dabei soll eine finanzielle Beteiligung durch die Nutzer*innen erfolgen.
  4. Die Verwaltung bezieht die Bürgervereine und Interessenvertretungen, wie den Beirat für Menschen mit Behinderungen oder das Kinderbüro und diejenigen, die z.B. im Radlerforum vertreten sind, in die Erarbeitung der Standorte für die Radabstellanlagen mit ein. Zusätzlich nutzt die Verwaltung das städtische Beteiligungsportal, damit die Bürger*innen Standortvorschläge für ihre Straßen und Stadtteile einreichen können.
  5. Die Verwaltung erarbeitet im Jahr 2021 einen Entwurf und beantragt beim Land Fördergelder für eine Umsetzung in den Jahren 2022 und 2023. Die notwendigen Eigenmittel werden im Doppelhaushalt bereitgestellt.
Begründung/Sachverhalt

In vielen Quartieren sind die Bürger*innen dazu gezwungen, ihre Fahrräder auf den Gehwegen abzustellen. Dadurch wird an vielen Orten der Erfolg des Fairen Parkens buchstäblich geschmälert, weil die verbleibende Breite auf den Gehwegen nicht mehr der eigentlich geforderten Mindestbreite von 1,60 m entspricht.

Das Land Baden-Württemberg fördert besonders klimafreundliche Maßnahmen über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) mit einem Zuschuss von 90% der Investitionskosten, wenn die Maßnahmen bis Ende 2023 umgesetzt werden. Die Schaffung von Radabstellanlagen fällt in diese Kategorie.

Ein Kfz-Stellplatz eröffnet Raum für ca. 8 Fahrradstellplätze. Hier kann also durch die Umverteilung von wenig Fläche im öffentlichen Raum ein deutlicher Schritt zur Radverkehrsförderung in den Quartieren gemacht werden. Die Fahrradstellplätze sind so auszulegen, dass einige von diesen auch für das Abstellen von Lastenfahrrädern geeignet sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, wo Fahrradboxen oder Häuschen für das Abstellen hochwertiger Fahrräder (Lastenräder, E-Bikes), unter finanzieller Beteiligung der Nutzer*innen, errichtet werden können.

Für Fußgänger*innen können beispielsweise in diesem Zuge Freiräume für das Überqueren der Straße geschaffen werden oder die Kurvenbereiche gegen illegales Kurvenparken gesichert werden. So entsteht gerade für Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren, Kinderwagen o.ä. eine komfortable Gehwegbreite. Werden die Interessensvertretungen der verschiedenen Gruppen und die Bürger*innen vor Ort bei der Planung einbezogen, ist mit einer hohen Akzeptanz der Maßnahmen zu rechnen.

Ferner entspricht die Reduzierung der Kfz-Stellplätze im öffentlichen Raum den Zielen des Klimaschutzkonzepts zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Johannes Honné, Jorinda Fahringer, Christina Bischoff,
Dr. Clemens Cremer, Verena Anlauf, Christine Weber

Wurde in der Gemeinderatssitzung am 23.03.21 in den Fachausschuss verwiesen.

Wir erfuhren in der Stellungnahme und bei der Beratung im Planungsausschuss, dass unser Anliegen in der laufenden Arbeit der Verwaltung bereits umgesetzt werde – allerdings sollte dies unserer Einschätzung nach entschiedener erfolgen.
OB Mentrup sagte ein Gespräch zwischen Fraktionen und Stadtplanungsamt dazu zu, wo die unterschiedlichen Priorisierungen fachlich dargestellt und miteinander abgestimmt werden können. Damit wird dem Anliegen wohl am besten Rechnung getragen.

Die Stellungnahme der Stadtverwaltung aus der Gemeinderatssitzung vom 18.05.21.

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