Einhaltung der Mindestgehwegbreite im Bereich von Ladezonen

Antrag – zur Vorberatung im Fachausschuss
  1. Die Stadt hält bei der Einrichtung von Ladezonen die Mindestgehwegbreite von 1,60 m immer ein.
  2. Die Stadt prüft bei bestehenden Ladezonen die Einhaltung der Mindestgehwegbreite. Wo sie nicht eingehalten wird, sollen bestehende Ladezonen aufgelöst werden.
Begründung/Sachverhalt:

Durch die Einrichtung von Ladezonen wurde selbst in jüngster Zeit an verschiedenen Stellen in der Innenstadt (z.B. Kapellenstraße, Karlstraße) die Mindestgehwegbreite von 1,60 m unterschritten. Da diese bereits ein selbst gesetztes Mindestmaß darstellt, das kleiner ist als den technischen Richtlinien folgend, soll auf deren Einhaltung geachtet werden.

Fußgänger*innen – besonders wenn sie mit Rollator oder Kinderwagen unterwegs sind – soll auf allen Gehwegen wenigstens die Mindestbreite zur Verfügung stehen, besser mehr.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Johannes Honné, Christina Bischoff, Verena Anlauf,

Niko Riebel, Dr. Clemens Cremer, Jorinda Fahringer

Gemeinderatssitzung 23.03.21: verwiesen in Fachausschuss

Die Stellungnahme der Stadt wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 13.04.21 vorgelegt.

Die Verwaltung sichert zu, darauf zu achten, dass bei neuen Ladezonen Fuß- und Radverkehr nicht behindert werden. Daher erfolgt keine weitere Behandlung des Antrags in der nächsten Gemeinderatssitzung, wie ursprünglich vorgesehen.

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