Interfraktioneller Antrag – zur Vorberatung im Kulturausschuss
- Die Stadtverwaltung stellt dar, wie die Träger*innen der freien Kultureinrichtungen bisher damit umgegangen sind, dass die städtischen Zuschüsse für sie als feste Beträge beschlossen werden und Kostensteigerungen – etwa wegen Tariferhöhungen bei den Personalkosten bzw. Mieterhöhungen – jeweils einzeln neu beantragt werden müssen.
– Hat sich dieses bisherige Vorgehen bewährt?
– Haben einzelne Träger*innen in diesem Zusammenhang unverhältnismäßig hohe Belastungen geltend gemacht? - Die Stadtverwaltung prüft, ob es zielfördernd wäre, das bisherige Verfahren analog der im Jahr 2020 beschlossenen neuen Vorgehensweise bei den Träger*innen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe zu verändern.
Hierbei werden eingehende Bedarfsmeldungen der Träger*innen durch das Fachamt fachlich bewertet und diese Bewertung den gemeinderätlichen Gremien vorgelegt.
Welcher finanzielle Aufwand wäre durch diese Vorgehensweise zu erwarten? - Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden im Kulturausschuss spätestens am 20. Juli 2021 vorgestellt und beraten.
Begründung/Sachverhalt:
Träger*innen von freien Kultureinrichtungen, die institutionelle Zuschüsse von der Stadtverwaltung erhalten, bekommen bisher feste jährliche Beträge.
Sie unterliegen bei ihrer Arbeit jedoch der allgemeinen Kostensteigerung, vor allem bei den Mieten für die von ihnen genutzten Räumlichkeiten. Eine Bezahlung für das im Kulturbereich tätige Personal sollte nicht über lange Zeiträume stagnieren, sondern im Rahmen der allgemeinen Preis- bzw. Tarifentwicklung regelmäßig angehoben werden können.
Eine entsprechende Vorgehensweise wurde für die Träger*innen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe im Haushalt 2021 erstmals umgesetzt:
– Personalkostensteigerung analog den Tarifabschlüssen im TVöD
– Mietkostensteigerung auf der Basis von nachgewiesenen Mieten – Erhöhungen maximal bezogen auf den Betrag der bisherigen Förderung.
Die Antrag-stellenden Fraktionen möchten erfahren, ob eine solche Vorgehensweise auch auf die Träger*innen der freien Kultur angewandt werden kann.
Mit einer solchen Vorgehensweise würden die Träger*innen ebenso wie die Gemeinderatsfaktionen von Haushaltsanträgen entlastet, die sich nicht auf neue Aufgaben beziehen, sondern lediglich zum Ziel haben, bereits bewilligte Projekte ohne steigenden Einspardruck fortzuführen.
Unterzeichnet von:
Renate Rastätter, Zoe Mayer, Markus Schmidt, Michael Borner, GRÜNE Fraktion
Elke Ernemann und Anton Huber, SPD-Fraktion
Mathilde Göttel, Lukas Bimmerle und Karin Binder, Linke
Unser Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 23.03.21 in den Kulturausschuss verwiesen. In dessen Sitzung im Juli wurde das Anliegen beziffert (ca 150.000 € Erhöhung bei 2,5 %iger Erhöhung) und in die Haushaltsberatungen verwiesen.
Im Dezember 2021 wurde der Antrag in den Haushaltsberatungen mehrheitlich abgelehnt.
Im März 2024 wurde nach einem weiteren Antrag von uns zu diesem Thema im Kulturausschuss beschlossen, die Zuschüsse für die freien Einrichtungen um jährlich 2,44 % zu dynamisieren. Ein Konzept, wie die bestehende Förderung dauerhaft reformiert werden soll, wird noch erarbeitet.
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