Laufende Kosten der Kombilösung

Anfrage

  1. Welche laufenden Kosten verursacht die Kombilösung für den städtischen Haushalt und die städtischen Beteiligungsgesellschaften ab dem Jahr 2022?
  2. Abschreibung und Finanzierung des Straßenbahn-Tunnels
  3. Betriebskosten des Straßenbahn-Tunnels
  4. Abschreibung und Finanzierung des Auto-Tunnels
  5. Betriebskosten des Auto-Tunnels
  6. Abschreibung der Fahrzeug-Mehrkosten für besondere technische Ausrüstung oder Nachrüstungen
  7. Personalkosten bei den VBK inkl. an Dritte vergebene Dienstleistungen (z.B. Sicherheitspersonal)
  8. Personalkosten bei der KASIG
  9. Weitere Kosten
  10. Bis zu welchem Zeitpunkt fallen die o.g. Kosten an und wie entwickeln sie sich? Angabe bestenfalls in Jahresscheiben.
Sachverhalt / Begründung:

In der Vorlage 2021/1098 im Gemeinderat am 19.10.2021 wurde im Rahmen des Überlassungsvertrags zwischen VBK und KASIG ein jährlicher Betrag von 22,5 Mio. Euro abgeschätzt. In der Haushaltsrede der Ersten Bürgermeisterin Luczak-Schwarz benannte diese in derselben Sitzung Kosten für die Kombilösung i.H.v. 29,7 Mio. Euro (2022) bzw. 30,4 Mio. Euro (2023).

Auch wenn der Betrag für 2022 im Überlassungsvertrag noch einer Unsicherheit unterliegt, wird eindeutig, dass das Nutzungsentgelt nicht der einzige Kostenpunkt ist. Die Verwaltung sollte die Bürger*innen über die Dauerbelastung des Karlsruher Haushalts durch die Kombilösung transparent informieren.

Dabei ist nicht wesentlich, ob die Kosten durch die Stadtverwaltung oder eine städtische Gesellschaft gezahlt werden, weil alles letztlich aus Steuermitteln finanziert wird.


Unterzeichnet von:

 Aljoscha Löffler, Johannes Honné, Jorinda Fahringer, Verena Anlauf,

Michael Borner, Dr. Clemens Cremer

Die Anfrage wurde in der Gemeinderatssitzung am 23. November 2021 beantwortet.

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