Kommunale*r, ehrenamtliche*r Tierschutzbeauftragte*r der Stadt Karlsruhe (interfraktionell mit SPD)

Teilhaushalt: 3200, Ordnungs- und Bürgerwesen

Seite im HH-Plan: 168

Höhe der beantragten Mittel: 20.000 € (jährl. 2022 – 2026)

Begründung

Tierschutz ist ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel. Für die Umsetzung des Staatsziels sind Bund, Länder und Kommunen verantwortlich. Hierfür müssen neben dem Bund und dem Land auch die Kommunen ihren Teil beitragen. Die Amtsveterinär*innen sind originär für den Bereich der Kontrolle zuständig und decken somit nur einen Teilbereich des kommunalen Tierschutzes ab. Zur Förderung des Tierschutzes bedarf es zusätzlicher Initiativen. Es müssen Konzepte erarbeitet und evaluiert sowie Potentialanalysen durchgeführt werden.

Ein*e ehrenamtliche*r Tierschutzbeauftragte*r ist Ansprechperson für die Verwaltung sowie für Bürger*innen und auch für Tierschutzvereine. Es handelt sich somit um eine Vermittlungsperson zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft, die immer das Wohl der Tiere im Auge behält und vorantreibt. Die Stadt Karlsruhe hat schon mit der Ausrichtung des Tierschutztages und Tierschutzpreises seit 2012 jährlich unter Beweis gestellt, dass ihr das Wohlergehen von Tieren ein bedeutendes Anliegen ist.

Die oder der ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte ist für alle im Tierschutzgesetz verankerten Tierschutzbelange die Ansprechperson. Wesentliche Schwerpunkte der Tierschutzarbeit werden z.B. im Heim-, Haustierbereich, Streunerschutz, sowie im Informations- und Bildungsbereich liegen.

Die Erfahrung von ehrenamtlichen Tierschützer*innen zeigt, dass ein*e unabhängige*r Beauftragte*r schneller kontaktiert wird, wenn z.B. ein Missstand oder ein Handlungsbedarf besteht. Der Großteil der in Karlsruhe ansässigen Tierschutzorganisationen und für Tiere aktive Menschen bestätigt, dass in einer so großen Stadt mit so großer Fläche, auch Grünfläche, ein*e Tierschutzbeauftragter*e dringend vonnöten ist.

In einem Arbeitskreis der Verwaltung mit den Tierschutzorganisationen im Mai 2015 haben sich die teilnehmenden Tierschutzorganisationen für die Einrichtung einer Stelle wie beantragt ausgesprochen und ein entsprechendes Qualifikationsprofil vorgeschlagen. Dieses Profil kann auch heute noch als adäquat angesehen werden. Konsens der Beteiligten war, dass folgende Voraussetzungen vorhanden sein sollten:
Kenntnisse im Tierschutz-, Naturschutz- und Artenschutzrecht, Grundkenntnisse in Biologie und Tiergesundheit (Veterinärmedizin), Kenntnisse über Anforderungen an die Tierhaltung, pädagogische Kompetenzen sowie Empathie für Tier und Mensch.

Die jahrelange Arbeit der ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten in Mannheim wird nun von einer Nachfolgerin fortgeführt und zeigt auf, wie wichtig in einer Großstadt eine solche Einrichtung ist.

Für die qualifizierte Aufgabenerfüllung wird ein relativ hohes Qualifikationsniveau gesehen. Dieses sollte sich in einer adäquaten finanziellen Honorierung widerspiegeln, auch wenn die Tätigkeit nur ehrenamtlich ausgeübt wird. Auf Wunsch der antragsstellenden Fraktionen sollte diese max. 20.000 Euro einschl. Kosten für Arbeitsplatz und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen betragen. Siehe hierfür auch die Vorlage Nr. 2020/0410, Dez. 2.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNE-Fraktion

Parsa Marvi, Michael Zeh und SPD-Fraktion

Ergebnis: In der Haushaltsberatung am 07.12.2021 mehrheitlich angenommen.

Stellungnahme der Verwaltung

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