Berufseinstiegsbegleitung an Karlsruher Schulen im Schuljahr 2022/23 weiterführen

Antrag – zur Beratung im Gemeinderat

  1. Die Stadtverwaltung setzt die Berufseinstiegsbegleitung fort und übernimmt den ab dem Schuljahr 2022/23 wegfallenden Finanzierungsanteil von 25 Prozent, um die bestehenden Förderprojekte an den betroffenen Schulen abzusichern.
Begründung/Sachverhalt

In Karlsruhe werden seit vielen Jahren förderbedürftige Schüler*innen, die einen Förder- und Hauptschulabschluss anstreben, an sieben Schulen durch eine Berufseinstiegsbegleitung unterstützt. Dazu gehört beispielsweise die Unterstützung beim Erreichen des Schulabschlusses, bei der beruflichen Orientierung, der Ausbildungsplatzsuche und in der ersten Zeit in einem Ausbildungsverhältnis. In der Regel übernehmen freie Träger*innen diese Aufgabe, die dafür ein Honorar erhalten. In Karlsruhe wird die Berufseinstiegsbegleitung u. a. an der Pestalozzischule, Schule am Turmberg, Gutenbergschule sowie der Drais-Gemeinschaftsschule durchgeführt.

Zuletzt haben die Bundesagentur für Arbeit mit 50 Prozent, das Land mit 25 Prozent und die Kommune mit 25 Prozent die Finanzierung des ursprünglich als ESF-Projekt etablierten Programms übernommen.

Mit Schreiben vom 2.5.2022 hat das Kultusministerium gemeinsam mit der Arbeitsagentur angekündigt, dass sich die Landesregierung ab dem Schuljahr 2022/23 nicht mehr bei Neuausschreibungen beteiligen wird. Die Kofinanzierung der Arbeitsagentur dagegen bleibt bestehen. Damit entfallen 25 Prozent der Kofinanzierung und es besteht erneut die Gefahr, dass die Berufseinstiegsbegleitung beendet werden muss.

Wie die Schulleiter*innen der betroffenen Schulen halten auch wir Grüne die Berufseinstiegsbegleitung für einen wichtigen Baustein für eine berufliche Integration der betroffenen Schüler*innen. Es handelt sich bei ihnen durchweg um Jugendliche mit schwierigen Voraussetzungen und ungünstigen Lernausgangslagen. Es sind häufig diese Schüler*innen, die während der Corona-Pandemie nicht oder nur wenig mit den digitalen Lernangeboten erreicht werden konnten. Insoweit ist es auch eine kommunale Aufgabe, diese Jugendlichen zu stabilisieren durch eine Beteiligung an ihrer individuellen Entwicklung. 2021/22 waren rund 54.000 Euro pro Jahr erforderlich, um die Berufseinstiegsbegleitung zu erhalten. Diese Summe wird jetzt zusätzlich benötigt. Als soziale Stadt sollten wir diesen wichtigen Beitrag zur gelingenden beruflichen und gesellschaftlichen Integration der betroffenen Schüler*innen fortsetzen.

Dieser haushaltswirksame Antrag wird zu diesem Zeitpunkt – und damit außerhalb der Haushaltsberatungen – gestellt, weil der Rückzug des Landes aus der Kofinanzierung der Berufseinstiegsberatung Anfang Mai kurzfristig erklärt wurde.
Bis zu den nächsten DHH-Beratungen soll geklärt werden, in welcher Höhe eine städtische Beteiligung für die Berufseinstiegsberatung dauerhaft nötig ist.

Unterzeichnet von:

Renate Rastätter, Benjamin Bauer, Christine Großmann, Dr. Iris Sardarabady
Jorinda Fahringer, Verena Anlauf

In der Gemeinderatssitzung am 28. Juni 2022 wurde unser Antrag leider abgelehnt.
Wir hoffen, das die neuen von der Stadt in der Stellungnahme angesprochenen, Programme für die betroffenen Jugendlichen ein adäquater Ersatz für die auslaufende Berufseinstiegsbegleitung sind.

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