Versorgung im Bereich der stationären Pflege für Senior*innen – aktuelle Situation und Schlussfolgerungen

Antrag – zur öffentlichen Vorberatung im Sozialausschuss

  1. Die Stadtverwaltung berichtet (als Zwischenbericht nach der Bedarfsentwicklung von 2019), wie sich die Anzahl der Plätze für stationär pflegebedürftige Senior*innen in Karlsruhe seit Ende der Übergangsfrist der Landesheimbauverordnung entwickelt hat, insbesondere die Entwicklung der Zahl der Pflegeheime und Betten seit 2019.
  2. Die Stadtverwaltung erstellt in Ergänzung zum Bericht von 2019 eine Prognose zum künftigen Bedarf an stationären Pflegeplätzen.
  3. Die Stadtverwaltung stellt dar, wie sie den Ausbau von stationären Pflegeplätzen aktiv unterstützen kann und welche dieser Maßnahmen sie bereits umsetzt bzw. welche weitere sie wann ergreifen wird.
Begründung/Sachverhalt

Der letzte Bericht „Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger“ wurde Anfang 2019 veröffentlicht und bezieht sich auf Zahlen von Ende 2018. Darin wurde die damalige Bettenanzahl für pflegebedürftige Senior*innen sowie eine Prognose für den künftigen Bedarf an Pflegeheimplätzen dargestellt.

Die Übergangsfristen zur Anwendung der neuen Landesheimbauverordnung sind mittlerweile größtenteils abgelaufen. Dies bedeutet, dass Pflegeheime ausschließlich Einzelbettzimmer bereitstellen müssen. Die meisten früheren Doppelzimmer wurden daher umgenutzt bzw. umgebaut. Einige kleine Pflegeheime wurden geschlossen.

Gleichzeitig ist zu erwarten, dass der Bedarf an stationären Pflegeplätzen entsprechend der demographischen Entwicklung deutlich und beschleunigt steigt. Zusätzlich wurde am 24. Juni 2021 das Modell der ambulanten Betreuung durch sogenannte 24-Stunden-Betreuungskräfte durch ein Gerichtsurteil in Frage gestellt.
Diese Veränderungen machen es dringend nötig, eine Fortschreibung des damaligen Berichtes – zumindest in Kurzform – zu erstellen.

Gesetze der ehemaligen Bundesregierung haben dazu geführt, dass Pflegeheimplätze heute überwiegend von privatwirtschaftlichen Unternehmen angeboten werden. Die Kommunen können daher nur begrenzt Einfluss auf das Angebot von Pflegeheimplätzen nehmen. Schon aus ethischen Gründen kann der Staat und damit die Kommune jedoch die Verantwortung für eine gute Versorgung der pflegebedürftigen Mitbürger*innen nicht allein der Privatwirtschaft überlassen. Zumal es mittlerweile – so z.B. die Berichte aus dem ambulanten Bereich auch aus Karlsruhe – lediglich um die Frage der grundlegenden Versorgungsangebote geht.

Dringender Handlungsbedarf ergibt sich darüber hinaus dadurch, dass fehlende Angebote an stationären Pflegeplätzen Auswirkungen in verschiedenen Bereichen haben: Wenn pflegebedürftige Patient*innen eines Krankenhauses nicht entlassen werden können, da entsprechende Heimplätze fehlen, kann dies dazu führen, dass  Patient*innen, die das Bett dringend benötigen, nicht aufgenommen werden können. Finden Angehörige von pflegebedürftigen Menschen keinen Pflegeplatz, müssen sie selbst die Pflege übernehmen. Da in der Praxis hauptsächlich Frauen für die Care-Arbeit zuständig sind, fehlen sie auf dem Arbeitsmarkt – und dies verstärkt den bestehenden Fachkräftemangel. Eine ausreichende Anzahl an Pflegeplätzen ist ähnlich wie eine ausreichende Anzahl an Kita-Plätzen wichtig für die Daseinsvorsorge.

Wir beantragen daher, dass über das Thema im Sozialausschuss öffentlich berichtet und beraten wird.

Unterzeichnet von:

Verena Anlauf, Michael Borner, Niko Riebel,
Christine Großmann, Jorinda Fahringer

Der Antrag stand am 16. November 2022 im Sozialausschuss öffentlich zur Diskussion.

Ergebnis: Die Stadtverwaltung folgt dem Antrag und wird mit Vorliegen der Bevölkerungsprognose des Amts für Stadtentwicklung Ende 2023 eine Vorausberechnung der pflegebedürftigen Personen in der Stadt Karlsruhe mit dem Ziel erstellen, den zukünftigen Bedarf in der stationären Versorgung Pflegebedürftiger darzustellen.

Verwandte Artikel