Sondernutzung für Außengastronomie dauerhaft neu regeln

  1. Die Verwaltung schafft rechtzeitig zum Auslaufen der aktuellen Sonderregelung am 31.10.2022 neue stadtweite Regelungen zur Nutzung von Außengastronomieflächen; insbesondere in den warmen Monaten.
  2. Wenn dies nicht bis zum 31.10.2022 möglich ist, verlängert die Verwaltung die bestehende erweiterte Nutzungsmöglichkeit bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie eine Nachfolgeregelung vorlegt.

Begründung/Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 29. März 2022 wurde unter TOP 10 die damals auslaufende Sondernutzung für öffentliche Flächen für Außengastronomie bis zum 31. Oktober 2022 verlängert.

In dieser Sitzung wurde zugesagt, einen Überblick zu erstellen, wie viele der davon betroffenen ca. 50 Sondernutzungsflächen bisher Parkplätze oder Fußgängerbereiche/Gehwege waren, und auf welcher rechtlichen Basis diese für eine dauerhafte Umnutzung zur Verfügung gestellt werden könnten.
Diese Übersicht wurde bisher nicht vorgelegt.

Es soll eine langfristige Regelung erarbeitet werden, die weiterhin auch Parkplätze und anderen öffentlichen Raum für Gastronomie nutzbar macht. So soll die Stadt auch weiterhin ihren Ermessensspielraum nutzen, um diese Nutzung zu ermöglichen. In die Abwägung beispielsweise bei der zeitlichen Nutzung sollen auch die Bedürfnisse der Anwohner*innen (z.B. Lärmschutz) berücksichtigt werden. Eine Sondernutzung eines Parkplatzes für eine gastronomische Nutzung oder eine andere Nutzung (Parklets) muss mindestens genauso einfach zu erhalten sein wie eine Sondernutzung von Gehwegen.

Auf Gehwegen ist stets ausreichend Platz für Fußgänger*innen von Bestuhlungen, Werbeaufstellern, Pflanzen und anderen Elementen freizuhalten. Als ausreichende Breite wurde in Karlsruhe im Zuge des sog. „Fairen Parkens“ ein Maß von mindestens 1,60 Metern angesehen.

Die Belebung der Straßen und Plätze unserer Stadt haben viele Menschen in den letzten Jahren zu schätzen gelernt. Dieser positive Impuls sollte aufgegriffen und verstetigt werden. So bekämen die Gastronom*innen Planungssicherheit und die Karlsruher*innen müssten sich nicht von den liebgewonnen neuen öffentlichen Orten verabschieden.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Leonie Wolf, Christine Weber, Dr. Clemens Cremer,
Thorsten Frewer, Jorinda Fahringer, Renate Rastätter

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.10.2022 beraten: Die Verwaltung sagte zu, bis zum Frühjahr 2023 eine neue Regelung vorzulegen. Diese wurde bei der Gemeinderatssitzung am 28.03.2023 beschlossen.

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