Antrag
- Die Stadtverwaltung erstellt einen Bericht über die Umsetzung der Vorgaben zur Dachbegrünung in den Bebauungsplänen.
- Sie stellt sicher, dass die vorgeschriebenen Dachbegrünungen tatsächlich realisiert werden und erhalten bleiben.
- Sie prüft, inwieweit künftig eine Fassadenbegrünung auf der Südseite und eine Dachbegrünung kombiniert mit einer Solaranlage auf geeigneten Flächen vorgegeben werden kann.
- Sie veranlasst gezielte Werbemaßnahmen, unter anderem mit interessierten Multiplikator*innen aus dem Umweltbereich und aus den Stadtteilen, für eine (auch nachträgliche) Dach- und Fassadenbegrünung. Dabei soll auch auf die Fördermöglichkeiten hingewiesen werden.
- Das seit 1982 bestehende Förderprogramm zur Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden wird auf weitere Stadtteile ausgeweitet.
Sachverhalt/Begründung
Dach- und Fassadenbegrünungen haben einen hohen Stellenwert für das Stadtklima. In den Sommermonaten mit den jährlich steigenden Temperaturen können sie zur Wärmereduzierung beitragen. Sie filtern Schadstoffe aus der Luft und verbessern so die Luftqualität. Als extensive Kräuterflächen stärken sie die Biodiversität, da sie wertvolle Futterquellen für Bienen, Hummeln und Schmetterlinge sind. Durch die zunehmende Verdichtung für dringend benötigten Wohnraum werden Dach- und Fassadenbegrünungen unverzichtbar, um die Wohn- und Lebensqualität in unserer Stadt auch bei fortschreitendem Klimawandel zu erhalten.
Seit Jahren wird deshalb eine Dachbegrünung in den Bebauungsplänen vorgeschrieben. Seit einiger Zeit stellen Anwohner*innen fest, dass diese Vorgabe nicht immer umgesetzt wird. Stattdessen werden gelegentlich Stein- und Schotterflächen auf Dächern angelegt. Zudem gibt es Fälle, dass bereits angelegte Dachbegrünungen später wieder aufgeben werden.
Da Dachbegrünungen neben ihrem hohen Stellenwert für das Stadtklima auch als Ausgleichsflächen in den Bebauungsplänen berücksichtigt werden, ist es notwendig, ihre Umsetzung und ihren Erhalt im Blick zu behalten. Wir sehen hierbei einen Handlungsbedarf für die Stadtverwaltung. Denn nur, wenn alle Häuser die erforderliche Begrünung haben, kann der gewollte Effekt eintreten. Inzwischen gibt es die Möglichkeit, Dachbegrünungen mit Solaranlagen zu kombinieren, indem die Solaranlagen steil aufgestellt werden. Dadurch kann die Fläche zusätzlich für die Erzeugung regenerativer Energie genutzt werden.
Wir Grüne halten es auch für notwendig, dass weitere Bürger*innen für Dach- und Fassadenbegrünung gewonnen werden. Die Stadt Karlsruhe hat mit dem Förderprogramm zur Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden bereits 1982 eine bundes- und landesweite Vorreiterrolle für mehr Stadtgrün übernommen. Damit kann die Begrünung von Höfen sowie Dach und Fassaden bis zu einer Förderobergrenze von 4.000 € pro Anwesen gefördert werden. Bislang ist dies auf die Innenstadt, Mühlburg, Oststadt, Südstadt, Südweststadt und dem Ortskern von Durlach begrenzt. Nachdem auch in den Stadtteilen außerhalb der innerstädtischen Quartiere durch den Klimawandel sommerliche Hitzetage zunehmen, halten wir Grüne es für zielführend, das Programm auf weitere Stadtgebiete auszudehnen.
Multiplikator*innen aus dem Umwelt- und Naturschutzbereich sowie weitere Interessierte aus den Stadtteilen könnten dafür gewonnen werden, die Bewohner*innen für die positiven Effekte auf das Klima und die Biodiversität zu sensibilisieren.
Unterzeichnet von:
Dr. Ute Leidig Renate Rastätter Johannes Honné Zoe Mayer Verena Anlauf
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 26.02.2019
Aus der Gemeinderatssitzung vom 26.02.2019:
Die Stadtverwaltung behält die bestehenden Begrünungen durch Luftbildsichtungen im Auge.
Photovoltaikanlagen werden auf Gebäuden auf städtischen Flächen häufig vorgeschrieben; bei privaten Bauherren wird dafür mit einer Ausweitung der entsprechenden Förderprogramme geworben.
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