Feiern statt feuern: sicheres Silvester in Karlsruhe

Antrag

  1. Die Verwaltung ermittelt in allen Stadtteilen möglichst große und zusammenhängende Gebiete, in denen auf Basis der bestehenden Rechtslage private Feuerwerke in der Silvesternacht untersagt werden können. Dazu gehören die unmittelbaren Umgebungen von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Senior*innenheimen, des Zoos sowie Gebiete in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen und insbesondere auch dicht besiedelte Gebiete und belebte Plätze mit verstärktem Gefährdungspotenzial.
  2. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden erlässt die Verwaltung für die ermittelten Flächen auf Basis von § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 1. SprengstoffV jährlich Allgemeinverfügungen zum Verbot des Abfeuerns von Feuerwerk jeglicher Art in der Silvesternacht und arbeitet ein Konzept zur maßvollen Umsetzung der Verfügung aus.
  3. Bereits zum Jahreswechsel 2020/2021 wird das Verbot privater Silvester-Feuerwerke nach den positiven Erfahrungen auf dem Schlossplatz auf den Marktplatz und den Friedrichsplatz ausgeweitet.
  4. Die Verwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit der städtischen Tochtergesellschaft KME ein Konzept für eine attraktive öffentliche Großveranstaltung zur Silvesterfeier z.B. mit einer Laser- oder Drohnenshow am Schloss.
  5. Um flächendeckend eine wirkungsvolle Reduzierung der privaten Feuerwerke zu ermöglichen, soll durch die Einbeziehung von interessierten Bürger*innen, Bürger*innenvereinen und Verbänden in allen Stadtteilen Möglichkeiten für alternative Silvesterfeiern ohne private Feuerwerke entwickelt und umgesetzt werden.
  6. Die Stadtverwaltung führt mit den Ergebnissen eine Akzeptanzkampagne durch.

Sachverhalt/Begründung

Trotz großer Beliebtheit des hell erleuchteten Himmels in der Silvesternacht wächst die Zustimmung in der Bevölkerung für ein Verbot privater Feuerwerke stetig. Mit der böllerfreien Zone auf dem Karlsruher Schlossplatz hat die Verwaltung auf diesen Wunsch aus der Bürger*innenschaft sowie auf die Ausschreitungen in Vorjahren hin bereits mit großem Erfolg reagiert.

Dennoch besteht darüber hinaus weiterer Handlungsbedarf aufgrund der anhaltenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, der Umwelt und Gesundheit durch das Silvesterfeuerwerk. In ihrer Stellungnahme zur grünen Anfrage aus dem März 2019 berichtet die Verwaltung von einer deutlich erhöhten Zahl von Bränden in der Silvesternacht sowie von den hohen jährlichen Kosten für die Beseitigung des Silvestermülls durch das Amt für Abfallwirtschaft. Gerade auf dem neu gepflasterten Marktplatz sei die Verschmutzung laut AfA in diesem Jahr besonders extrem ausgefallen. In der Menge von 2.500 Menschen kam es laut Polizei zu gefährlichen Situationen im Umgang mit Feuerwerk.

Der schwere Brand im Affenhaus des Krefelder Zoos in der Silvesternacht verdeutlicht uns auf besonders tragische Weise die immense Gefahr, die von privaten Feuerwerken ausgehen kann. Die gesundheitlichen Folgen der Böllerei erstrecken sich jedes Jahr von Verbrennungen über schwere Verletzungen und Verstümmelungen durch nicht ordnungsgemäßen Gebrauch hin zu schweren Hörschäden durch die Knallwirkung der Böller oder Atemwegsbeschwerden bei Asthmatiker*innen durch die deutlich erhöhte Feinstaubbelastung.

Auch für Haus- und Wildtiere stellen Feuerwerke eine große Belastung dar und lösen unter anderem Panik- oder Schockzustände aus.

Entgegen der zurückhaltenden Einschätzung des Deutschen Städtetags kommt ein Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe zu dem Ergebnis, dass der Erlass einer weitreichenden Allgemeinverfügung zum Verbot von Silvesterfeuerwerk im Interesse des Gemeinwohls nicht nur rechtlich möglich sondern unter bestimmten Umständen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit sogar geboten ist.

Gerade in dicht besiedelten Gebieten gibt es beim teilweise exzessiven Zünden privater Feuerwerke keinen effektiven Schutz vor der allgegenwärtigen Knallwirkung der Feuerwerkskörper in den engen Häuserschluchten und somit vor möglichen Hörschäden. Besonders vorgeschädigte Personen wie Asthmatiker*innen haben keine Möglichkeit, sich wirksam selbst vor der hohen Feinstaubbelastung, bei der selbst herkömmliche Atemschutzmasken keine Abhilfe schaffen, zu schützen.

Der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern hat gerade in großen Menschenmengen auf öffentlichen Plätzen wie dem Marktplatz das Potenzial, Ursache für schwere Verletzungen oder unkontrollierbare Situationen wie entstehende Massenpaniken zu sein.

Um der grundlegenden öffentlichen Schutzpflicht gegenüber allen Bürger*innen gerecht zu werden, sehen wir den Erlass von Allgemeinverfügungen auf Basis von § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 1. SprengstoffV zum Verbot des Abfeuerns von Feuerwerk in der Silvesternacht als eine notwendige aber verhältnismäßige und zudem zeitlich wie räumlich klar begrenzte Einschränkung der Handlungsfreiheit Einzelner zum Wohle aller Karlsruher Bürger*innen. Die konkrete Ausgestaltung der feuerwerksfreien Zonen in den einzelnen Stadtteilen und die Erarbeitung eines Konzeptes zur maßvollen Durchsetzung der Verfügung obliegen der Verwaltung und den zuständigen Behörden. Dabei zeigt die Erfahrung aus anderen Städten, dass sich klar abgegrenzte, möglichst zusammenhängende Flächen um besondere Hotspots in der Bürger*innenschaft am leichtesten vermitteln lassen.

Da Verbote alleine zu kurz greifen und die Tradition einer gemeinsamen ausgelassenen und friedlichen Silvesterfeier der Bürger*innenschaft in der Innenstadt und den einzelnen Stadtteilen unbedingt erhaltenswert ist, möchten wir zum einen ein zentrales Event etablieren, das dem spektakulären Anblick eines Silvesterfeuerwerks eine ebenbürtige Alternative entgegenstellt. Dabei könnte beispielsweise eine Drohnenshow (Beispiel aus Folsom, Kalifornien) den Nachthimmel über Karlsruhe erleuchten und gleichzeitig die Stellung der Stadt als Impulsgeberin des digitalen Wandels und UNESCO City of Media Arts stärken. Hierzu soll die Verwaltung gemeinsam mit der KME (Karlsruher Messe und Event GmbH) als erfahrener Planungsstelle für städtische Großveranstaltungen ein Konzept ausarbeiten, das die Stadtgesellschaft im Stil der Schlosslichtspiele im öffentlichen Raum zusammenbringt.

Zum anderen sollen in Zusammenarbeit mit der Stadt durch die Einbeziehung von interessierten Bürger*innen, Bürger*innenvereinen und Verbänden wie dem Kinderschutzbund oder den Umweltverbänden in allen Stadtteilen Möglichkeiten für alternative Silvesterfeiern ohne private Feuerwerke etabliert und umgesetzt werden. Diesen Schritt hin zu einer sicheren und feuerwerksfreien Feierkultur in Karlsruhe soll die Stadt durch eine Akzeptanzkampagne unterstützen.

Unterzeichnet von:

Benjamin Bauer,  Renate Rastätter,  Jorinda Fahringer,  Christine Weber,  Markus Schmidt,  Dr. Iris Sardarabady, 
Zoe Mayer,  Aljoscha Löffler

Der Antrag wurde auf der Gemeinderatssitzung am 28.04.2020 unter TOP 13 beraten.

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