Antrag – zur öffentlichen Beratung im Fachausschuss
- Die Stadtverwaltung stellt dar, welche Maßnahmen in Karlsruhe bereits ergriffen werden, um den Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, kurz FGM) bekannt zu machen (z.B. Auslegen des Flyers in Praxen, Kliniken, Beratungsstellen, NGOs).
- Die Stadtverwaltung zeigt auf, welche Beratungsstellen Frauen, die von Genitalverstümmlung betroffen sind, informieren und beraten.
- Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung einer Beratungssprechstunde für Frauen, die von Genitalverstümmelung betroffen sind, am Städtischen Klinikum.
- Die Stadtverwaltung organisiert ein Vernetzungstreffen der relevanten
Akteur*innen im Bereich Prävention, Information, Beratung und Nachsorge beim Thema weibliche Genitalverstümmelung (Schulsozialarbeiter*innen, Beratungsstellen wie ProFamilia, medizinische Fachkräfte, Gynäkolog*innen, Kinderärzt*innen, Hebammen, Migrant*innenvereine).
Begründung/Sachverhalt |
Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die lebenslange physische und psychische Folgen für die Betroffenen hat. Laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums vom Juni 2020 sind in Deutschland knapp 68.000 Frauen und Mädchen betroffen, zwischen 2.800 und 14.000 Minderjährige sind davon bedroht.
Um diese gefährdete Zielgruppe bei Reisen in die Herkunftsländer zu schützen, wurde ein Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung entwickelt, der über die Strafbarkeit in Deutschland informiert, auch wenn FGM im Ausland praktiziert wurde:
(https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/schutzbrief-gegen-weibliche-genitalverstuemmelung-179280)
Zusätzlich zu den präventiven Maßnahmen gibt es in einigen Städten (z.B. Freiburg, München) spezielle Beratungsangebote und Sprechstunden in
Kliniken und gynäkologischen Praxen mit dem Fokus auf der Diagnostik und der Behandlung sowie dem Umgang mit den psychischen Folgen und Traumata durch FGM.
In Karlsruhe ist weibliche Genitalverstümmelung bisher weder bei der Prävention noch bei der Beratung als Thema präsent. Es ist notwendig, die Aufmerksamkeit und das Bewusstsein für dieses Thema zu schärfen. Durch präventive und beratende Maßnahmen sollen Fachkräfte, Beratende und Betroffene sensibilisiert und informiert werden und so in ihrer Handlungskompetenz gestärkt werden.
Unterzeichnet von:
Dr. Iris Sardarabady, Jorinda Fahringer, Verena Anlauf, Renate Rastätter,
Zoe Mayer, Thorsten Frewer, Aljoscha Löffler
Unterlagen für die Beratung im Sozialausschuss am 6. Oktober
Aus dem Sozialausschuss: Insgesamt war die Rückmeldung zu dem Antrag positiv und der Handlungsbedarf wird gesehen. Das Thema steht Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention (ab Sommer) auf der Agenda. Einige Punkte sind jedoch offen geblieben: vgl. die Rede der Stadträtin Dr. Iris Sardarabady. Wir bleiben dran!
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