Bezahlbares Wohnen – eine soziale Frage

Beitrag für die Stadtzeitung von Michael Borner

 
Alle Menschen, auch mit kleinen oder durchschnittlichen Einkom­men, sollen bezahlbar gut wohnen können. Wir wollen mit mehr günsti­gen Mietwohnungen den sozialen Zusammenhalt stärken. Hierzu haben wir dem Gemeinderat in der vergangenen Zeit einige Initiativen, teils interfraktionell, zur Beratung vorgelegt.

Sozial geförderter Wohnraum bei der Volkswohnung

Wir konnten erreichen, dass die Volkswohnungbei ihren Neubauvorhaben 70 Prozent als geförderten Wohnraum umsetzt. Bisher waren es ca. 50 Prozent. Das ist gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen ein starkes Zeichen. Zudem wird verstärkt die Barrierefreiheit in den Blick genommen. Davon profitieren ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und junge Familien gleichermaßen. Darüber hinaus wollen wir klimaneu­trales Bauen, das sozial verträglich ist, weiter vorantreiben. Die Nebenkosten werden durch hohe energetische Standards deutlich gesenkt.
Im Jahr 2021 wurde im Bund das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Es beinhaltet Neuerungen, die in Karlsruhe dazu beitragen können, mehr Bauland für bezahlbaren Wohnraum zu aktivieren.

Sektorale Bebauungspläne

Für viele Baugrundstücke gibt es keine Bebauungspläne. Dann muss sich ein neues Bauprojekt lediglich nach Art und Größe in die Umgebung einfügen. Um Kommunen Handlungsspielraum zu geben, hat der Bund die Möglichkeit eines sek­toralen Bebauungsplans für Wohnbebauung eingeführt. Dadurch kann auch auf diesen Flächen der Bau von sozial gefördertem Mietwohnungsbau vorgeschrieben werden. Eine weitere Maßnahme aus dem Baulandmobilisierungsgesetz:

Bauverpflichtung / Baugebot

Es gibt in Karlsruhe etliche erschlossene und sofort bebaubare Grundstücke. Viele Eigentümer*innen lassen diese jedoch brach liegen, so dass der Allgemeinheit wertvolle Möglichkeiten der Stadtentwicklung entgehen. Mittlerweile hat der Bund die Möglichkeit geschaffen, Bauverpflichtungen auszusprechen. Zu diesem Gesetz gehört auch ein Vorkaufsrecht der Kommune an diesen Grundstücken.

Da in Karlsruhe seit vielen Jahren ein sehr angespannter Wohnungsmarkt besteht, sind die vom Gesetz verlangten städtebaulichen Voraussetzungen für Baugebote erfüllt.

Umgang mit „Substandard-Immobilien“ (Schrottimmobilien)

Im Jahr 2020 hatten wir den Antrag gestellt, Mieter*innen von Schrottmobilien unter einen besonderen Schutz zu stellen. Leider ist die Stadtverwaltung beim Umgang mit Eigentümer*innen, denen „Gewinnmaximierung durch Ab­schöpfen von Sozialleistungen“ vor Wohnqualität geht, nicht weitergekommen. Wir können es schon als Erfolg verbuchen, dass die Verwaltung dieses Problem nicht mehr bestreitet. Die GRÜNE- Fraktion wird bei diesem Anliegen weiter am Ball bleiben.

Wohnungen für alle Geflüchteten

Die Hilfsbereitschaft für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ist hoch. Schule, Arbeit und Aufenthalt sind für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gemäß ihrem Status sofort möglich. Der Umgang mit Geflüchteten aus anderen Ländern ist problematischer. Dies betrifft auch die Wohnungsfrage. So sind mehrere Familien mit Kindern in Unterkünften für Wohnungslose untergebracht, die seit längerem auf dem Wohnungsmarkt kein Angebot finden. Daher unsere Bitte an die Vermieter*innen: Bitte vermieten Sie Ihre Wohnungen auch an Personen, die einen anderen Flüchtlingsstatus haben. Denn alle Menschen sollen hier in Karlsruhe menschenwürdig wohnen können.

Michael Borner

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