Digitale Sofortlösungen bei den Bürger*innenservices

Antrag – zur Vorberatung im Fachausschuss

  1. Die Stadtverwaltung stellt im Sinne ihrer Digitalen Agenda 2023[1] für ausgewählte Bürger*innenservice-Bereiche, deren medienbruchfreie Umsetzung längere Zeit in Anspruch nimmt, kurzfristig digitale Zwischenlösungen (z.B. ausfüllbare PDF-Formulare) zur Verfügung.

  2. Die Verwaltung berichtet in der IT-Kommission über die Umsetzung.
Begründung/Sachverhalt

In einem aktuellen Städteranking der Computertechnik-Fachzeitschrift c’t zur Verfügbarkeit digitaler Bürger*innenservice-Produkte belegt die Stadt Karlsruhe den viertletzten Platz. Zentrale Dienstleistungen wie Bauanträge, die Beantragung von Bewohner*innen-Parkausweisen oder die Anmeldung von Wohnungen können in Karlsruhe derzeit nicht digital erledigt werden und erfordern somit einen Präsenztermin in einem der städtischen Bürger*innenbüros.

Einige Dienstleistungen sind aktuell noch nicht digital verfügbar, da das städtische IT-Amt Prozesse vollständig digital und medienbruchfrei (Durchführung von Prozessen ohne Unterbrechung durch einen Medienwechsel) gestalten will und somit z.B. auch auf die Verfügbarkeit von Schnittstellen zu Fachanwendungen angewiesen ist. Während dieses Vorgehen allgemein sinnvoll und aus Sicht eines effektiven Personaleinsatzes begrüßenswert ist, sorgt es vielfach für lange Verzögerung bei der Verfügbarkeit digitaler Bürger*innendienste.

Gerade bei Vorgängen wie der Beantragung einer Parkerleichterung für Menschen mit schweren Behinderungen liegt der dringende Bedarf einer digitalen Antragsmöglichkeit jedoch auf der Hand. Weitere Anliegen von Bürger*innen, wie das Beantragen von Unterhaltsvorschüssen, müssen in der sozialen Stadt Karlsruhe ebenfalls möglichst niedrigschwellig verfügbar sein.

Daher halten wir als grüne Fraktion einen Strategiewechsel bei der Digitalisierung von Bürger*innenservices für notwendig. Besonders Verfahren, deren medienbruchfreie Umsetzung z.B. aufgrund von sinnvollen Kooperationsvereinbarungen mit anderen Städten oder Verträgen mit externen Dienstleistern nur mittelfristig umsetzbar sind, bedürfen einer kurzfristigen digitalen Zwischenlösung, wie dies z.B. bei der Entwicklung eines vollständig digitalisierten Prozesses zur Gewerbeanmeldung bereits praktiziert wird. Dieses Vorgehen entspricht außerdem der städtischen Digitalstrategie.

Unterzeichnet von:

Benjamin Bauer, Johannes Honné, Christine Weber
Jorinda Fahringer, Christina Bischoff


[1] Vgl. Digitalstrategie der Stadt Karlsruhe (https://web1.karlsruhe.de/ris/oparl/bodies/0001/downloadfiles/00635290.pdf)

Nach Diskussionen in IT-Kommission und am 09. Mai 2023 im Hauptausschuss geben wir uns zum aktuellen Zeitpunkt mit der Stellungnahme zufrieden. Das Thema, nach welchen Kriterien mit der Digitalisierung städtischer Prozesse vorgegangen werden soll, wird uns jedoch weiter beschäftigen und soll – wie wir es beantragt haben – in der IT-Kommission vorgestellt werden. Am Ende des Jahres wird es dort eine Evaluation des Fokusthemas Bürger*innendienste geben. Dabei werden wir auch darüber informiert, wie die digitalen Bürger*innendienste konkret weiterentwickelt wurden.
Danach sehen wir, ob weitere gemeinderätliche Initiativen nötig sind. 

Verwandte Artikel