Förderprogramm Kohleausstieg Karlsruher Heizungen und Ersatz von Ölheizungen

Teilhaushalt: 3100, Umwelt- und Arbeitsschutz

Seite im HH-Plan: 150 ff.

Stellenschaffung: 0,5 (2022)

Höhe der beantragten Mittel: 1.000.000 € (2022), 1.000.000 € (2023)

Begründung

Heizungsanlagen auf Basis von Kohlen oder Heizöl tragen erheblich zum Ausstoß von Treibhausgasemissionen bei Wohngebäuden bei. Darüber hinaus belasten insbesondere Heizungen mit Kohle die Luftqualität der Stadt sehr stark. Ihr zügiger Austausch durch klimaeffiziente Systeme ist ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der kurz- und mittelfristigen Emissionsminderungsziele und trägt damit zur Schonung des verbleibenden akzeptablen Restbudgets an Emissionen bei. Neben der globalen Wirkung profitieren alle Bürger*innen direkt von einer Verbesserung der Luftqualität.

Trotz laufender Förderprogramme des Bundes bestehen in Karlsruhe nicht nur noch Ölheizungen, sondern auch noch emissionsintensivere Heizungen mit Steinkohle oder Briketts. Mit einem komplementären Förderprogramm zur bestehenden Bundesregelung zum Austausch von Kohle- und Ölheizungen kann die Stadt Karlsruhe erreichen, dass die Emissionen schneller gesenkt werden.

Heizungen mit Kohlen stellen heute nicht mehr den üblichen Standard zur Beheizung von Wohnungen dar. Sie finden sich in kaum modernisierten Wohnungen und vor allem im Mietwohnungsbereich. Die Umstellung auf moderne, klimafreundliche Heizsysteme erhöht die Wohnqualität. Mit einer verbesserten Förderung wird nicht nur ein schnellerer Austausch klimaschädlicher Heizungssysteme erreicht, sondern es wird auch eine dämpfende Wirkung auf die Mieten erreicht, da die effektive Höhe der Investition gesenkt wird.

Daher beantragt die Fraktion GRÜNE folgende Maßnahmen:

Die Stadt Karlsruhe legt ein Förderprogramm zum Ersatz von Heizungen in privaten Wohngebäuden auf. Förderfähig ist der Ersatz von Heizungen, die mit Steinkohle (oder vergleichbaren fossilen Energieträgern wie Briketts) oder mit Heizöl befeuert werden und durch eine der folgenden Heizungssysteme ersetzt werden: eine Biomasse-Anlage, Wärmepumpe, Hybridanlage, innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien oder gegen eine Wärmeübergabestation eines Wärme- oder Gebäudenetzes. Das Förderprogramm wird so ausgestaltet, dass es komplementär zu bestehenden Fördermaßnahmen des Bundes und des Landes in Anspruch genommen werden kann. Die Ausgestaltung wird so vorgenommen, dass in der Summe der Förderungen ein deutlich wirksamer Anreiz zum zügigen Austausch von kohle- und ölbefeuerten Heizungen besteht.

Das Förderprogramm wird mit einer jährlichen Summe von je 1 Mio. Euro für die Jahre 2022 und 2023 ausgestattet. Eine Verlängerung des Förderprogramms auf folgende Jahre sollte bei weiter bestehendem Bedarf vorgesehen werden.

Zur Betreuung des Förderprogramms wird eine halbe Stelle in der Verwaltung geschaffen.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Jorinda Fahringer und GRÜNEN-Fraktion

Ergebnis: In der Haushaltsberatung am 07.12.2021 mehrheitlich abgelehnt.

Stellungnahme der Verwaltung

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