Mit ihrer Anfrage an die Verwaltung will die grüne Fraktion erfahren, ob für Karlsruhe eine Stellplatzsatzung geplant ist. Laut Landesbauordnung ist bei Bauvorhaben pro Wohneinheit mindestens ein Pkw-Stellplatz verpflichtend einzuplanen. Kommunen können jedoch eine Satzung beschließen, die auch eine abweichende Anzahl der Stellplätze zulässt. Diese gilt für alle neuen Wohngebäude, für die nicht explizit durch einen Bebauungsplan eine bedarfsgerechte Stellplatzanzahl festgelegt wird.
„Die Anzahl der Pkw-Stellplätze beeinflusst die Kosten für Bauvorhaben erheblich. Entweder muss zusätzliche Fläche versiegelt oder eine Tiefgarage gebaut werden“, so Aljoscha Löffler, Vorsitzender der Fraktion. „Dies wirkt sich zwangsläufig preissteigernd auf Kauf- und Mietpreise aus.“
„In gut erschlossenen Innenstadtgebieten benötigen die Menschen in vielen Fällen jedoch keinen Pkw-Stellplatz, der zu ihrer Wohnung gehört. Dies gilt auch für sozial geförderten Wohnraum, dessen Mieter*innen meist keinen Pkw besitzen“, erklärt Stadtrat Johannes Honné.
In anderen Städten Baden-Württembergs, wie beispielsweise Stuttgart und Tübingen, werden bereits Stellplatzsatzungen angewandt.
„Mit einer Stellplatzsatzung könnte auch in Karlsruhe der Bau von einigen Stellplatzflächen entfallen. Alternativ können Flächen für Fahrradabstellplätze und Sharing-Pkw-Plätze vorgesehen werden. Diese benötigen insgesamt deutlich weniger Platz und es bleibt mehr Raum für Grünflächen“, so die Grünen.
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