Verwaltung und Personal

Wenn in den nächsten Jahren ein großer Teil der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung in den Ruhestand geht, muss die Stadt sich anstrengen, um ausreichend Nachwuchs zu finden. Das gilt auch für städtische Betriebe. Während unter anderem durch den Bau der Kombilösung die Mittel knapper werden, muss die Verwaltung in ihre Zukunftsfähigkeit investieren.

Änderungsantrag zu TOP 5 der Gemeinderatssitzung am 26.02.2019: Richtlinien für die Heranziehung von Mitarbeitenden zum Schadenersatz bei Eigenschäden der Stadt Karlsruhe Hier: Ahndung von alkoholbedingten Taten entsprechend den Regeln für grobe und gröbste Fahrlässigkeit

Antrag Der Fall der Alkoholtaten wird aus § 4 der „Richtlinien für die Heranziehung von Mitarbeitenden zum Schadenersatz bei Eigenschäden der Stadt Karlsruhe“ gestrichen. Sachverhalt/Begründung Bei Schäden, die der Stadt…

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Fortbestand sozialer Beschäftigungsverhältnisse sichern Änderungsantrag zu TOP 16 der Gemeinderatssitzung am 23. Oktober 2018:

Von der Equal-Pay-Regelung werden diejenigen Arbeitnehmer*innen ausgenommen, die durch die Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH überlassen werden. Sachverhalt/Begründung Ein Teil der Leiharbeitnehmer*innen bei der Stadtverwaltung wird dieser von den stadteigenen Arbeitsförderungsbetrieben überlassen. Hier…

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